Wie komme ich zu Ergotherapie?
Bevor Sie das erste Mal Ergotherapie in Anspruch nehmen können, benötigen Sie einen „Verordnungsschein für Ergotherapie“ von Ihrem Allgemeinmediziner oder Facharzt. Der Arzt legt auch die Anzahl und Dauer der Therapieeinheiten fest. Je nach Beschwerdebild sind 5-10 Einheiten à 30-60 Minuten sinnvoll. Je nach Krankenkasse muss die Verordnung auch bewilligt werden.
Wie gestaltet sich ein Therapieverlauf?
In der ersten Einheit erfolgt eine genaue Anamnese. Dafür bitte ich Sie, relevante Befunde mitzubringen. Nach der Befunderhebung erfolgen die Formulierung von Therapiezielen und die Erstellung eines Therapieplanes, der individuell auf Sie zugeschnitten ist.
Bekomme ich vom Preis etwas von der Krankenkasse erstattet?
Die von mir erhaltenen Honorarnoten können Sie zusammen mit dem chefärztlich bewilligten Verordnungsschein bei Ihrer zuständigen Krankenkasse einreichen. Nach Ablauf der verordneten Therapien bekommen Sie je nach Krankenkasse eine unterschiedlich hohe Rückerstattung.
Terminabsage
Sollten Sie einen Behandlungstermin nicht wahrnehmen können, so bitte ich Sie diesen spätestens 48 Stunden davor telefonisch abzusagen. Andernfalls muss ich den vollen Preis verrechnen, da so kurzfristig kein Ersatz gefunden werden kann.